Nachhaltigkeit

16 Kriterien für kleine Wohngebäude

Freitag, 21.06.2024

Anwendbar für Sanierung und Neubau gleichermaßen

Die perspektivisch vielleicht wichtigste Änderung des DGNB Systems für kleine Wohngebäude ist die Erweiterung auf Sanierungen. „Der zielgerichtete Umgang mit dem Gebäudebestand im Sinne einer Transformation in Richtung Ressourcenschonung und Klimaneutralität ist die wohl größte Herausforderung, vor der wir in unserem Bereich stehen“, sagt Johannes Kreißig. „Deshalb ist der Schritt, die Kriterien über die Neubaubetrachtung hinaus auch für Sanierungen anzupassen, so essentiell.“

Um erstmaligen Anwendern des DGNB Systems eine bessere Orientierung zu geben, gibt es in den Kriterien eine Kennzeichnung, in welchen Projektphasen die einzelnen Anforderungen konkret zu berücksichtigen sind – von der Bedarfsanalyse, über die Planungsphase und Umsetzung bis hin zu Betrieb und Nutzung. Zusätzlich stellt die DGNB eine Reihe von Tools zur Verfügung, die als Planungs- und Dokumentationshilfen im Rahmen der Zertifizierung dienen.

Ausweitung auf Mehrfamilienhäuser mit bis zu zwölf Wohneinheiten

Eine weitere wichtige Anpassung ist die Erweiterung der Systemgrenze auf Wohngebäude mit bis zu zwölf Wohneinheiten. „Damit wird das schlanke DGNB System für die Sanierung und den Neubau von kleinen Wohngebäuden nochmal für ganz andere Anwendergruppen interessant“, so Kreißig. „Gerade bei sanierungsbedürftigen Wohnbauten im Bestand gibt es viele Projekte, die in die erweiterte Kategorie fallen.“

Die DGNB unterteilt hierbei in drei Kategorien: Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser mit bis zu fünf Wohneinheiten sowie Mehrfamilienhäuser mit sechs bis zwölf Wohneinheiten. Dabei gibt es leichte Unterschiede bei einzelnen Kriterienanforderungen. Außerdem nutzt die DGNB diese Einordnung zur Staffelung der Zertifizierungsgebühren. Diese liegen zwischen 950 und 2.250 Euro für DGNB Mitglieder bzw. 1.450 und 2.950 Euro für Nicht-Mitglieder.

In den Gebühren enthalten ist neben Vorzertifikat und Zertifikat die Prüfung der QNG-Anforderungen sowie die Vergabe des entsprechenden Siegels, das bei Neubauten obligatorisch ist zum Erhalt von Fördermitteln im Rahmen der BEG-Förderung. Zusätzlich beauftragt werden kann auf Wunsch eine ESG-Verifikation zur EU-Taxonomie, bei der die Übereinstimmung mit den Kriterien des EU-Klassifizierungssystems überprüft wird. Eine Projektanmeldung auf die neue Systemvariante ist ab dem 1. Juli 2024 möglich.

Weiterführende Informationen gibt es unter www.dgnb.de/kleine-wohngebaeude. Dort steht auch der vollständige Kriterienkatalog kostenfrei als Download zur Verfügung. Darüber hinaus bietet die DGNB in den kommenden Monaten eine Reihe von digitalen Einführungsveranstaltungen zur neuen Form der Zertifizierung an. Der erste Termin ist am 4. Juli 2024. Eine Anmeldung ist über die DGNB-Website möglich.

Weiterführende Informationen: https://www.dgnb.de/de

Aktuelle Bewertung
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ihre Bewertung
Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Möchten Sie die aktuellen Artikel per E-Mail erhalten?

Einloggen

Login / Benutzername ungültig oder nicht bestätigt

Passwort vergessen?

Registrieren

Sie haben noch kein Konto?
Dann registrieren Sie sich jetzt kostenfrei!
Jetzt registrieren

 

Expertenfragen

„Frag‘ doch einfach mal – einen Experten!": Nach diesem Motto können Sie als Nutzer der TGA contentbase hier ganz unkompliziert Fachleute aus der Gebäudetechnik-Branche sowie die Redaktion der Fachzeitschriften HeizungsJournal, SanitärJournal, KlimaJournal, Integrale Planung und @work zu Ihren Praxisproblemen befragen.

Sie wollen unseren Experten eine Frage stellen und sind schon Nutzer der TGA contentbase?
Dann loggen Sie sich hier einfach ein!

Einloggen
Sie haben noch kein Konto?
Dann registrieren Sie sich jetzt kostenfrei!
Registrieren