Unter dem Begriff Brandschutz versteht man die Gesamtheit der Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Bränden. Brandschutz ist vielschichtig und findet sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Daher finden sich zum Beispiel in Deutschland Anforderungen an den Brandschutz in einer Vielzahl von Rechtsvorschriften wie beispielsweise den Feuerwehrgesetzen und Bauordnungen der Bundesländer sowie zahlreichen weiteren Gesetzen, Verordnungen und Brandschutz-Richtlinien. Vorbeugender Brandschutz wird im Vorfeld, um einer Entstehung und Ausbreitung von Bränden durch bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen entgegenzuwirken und die Auswirkungen von Bränden soweit es geht einzuschränken. Folglich gliedert sich der vorbeugende Brandschutz in den: Baulichen Brandschutz, Anlagentechnischen Brandschutz, Organisatorischen Brandschutz.
Brandschutz
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Mittwoch, 18.01.2017