Nullabstand

Ein kritischer Punkt bei der Planung und Ausführung von Brandschutzabschottungen sind die zu beachtenden Abstandsregeln. Der Nullabstand bedeutet in der Regel, dass diese Abschottung ohne jeden Abstand zu anderen Abschottungen / Bauteilöffnungen montiert werden kann oder dass mit der Abschottung der kleinstmögliche Abstand realisierbar ist. Dennoch muss für die projektspezifische Situation ein bauaufsichtlicher Nachweis (abZ, abP) erbracht werden.

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Dienstag, 12.01.2021