Ein weiteres Kriterium bei der energetischen Bewertung eines Gebäudes ist der sommerliche Wärmeschutz. Hierfür gibt es einige Anforderungen, die eingehalten werden müssen. So kommen Maßnahmen zur Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes zum Einsatz, auch wenn das Risiko der Missachtung häufig nur an wenigen Tagen im Jahr besteht. Dauerhafte Lösungen wie Sonnenschutzverglasung oder Verringerung der Tageslichtfläche haben allerdings den Nachteil, dass sich die Tageslichtversorgung ebenfalls dauerhaft reduziert. Das fehlende Tageslicht muss dann durch künstliche Beleuchtung kompensiert werden, was wiederum mit zusätzlichem Energieaufwand verbunden ist.
5.000 Lux als Auslegungsgrundlage
Eine Alternative zum Sonnenschutzglas bietet eine temporäre, steuerbare Verschattung. Das Risiko überhöhter Temperaturen kann so minimiert werden, ohne die Tageslichtversorgung dauerhaft zu verringern. Normen zur Auslegung von Tageslichtöffnungen, wie die DIN 5034 oder DIN EN 17037 (Tageslicht in Gebäuden), gehen von einem Minimum an Tageslichtbeleuchtungsstärke aus, die im Jahresverlauf möglichst durchgängig zur Verfügung steht.
Die DIN 5034 nennt beispielsweise 5.000 Lux als Grundlage. Diese Beleuchtungsstärke steht folglich an ca. 80 Prozent aller Tage im Jahr zur Verfügung. An kritischen Sommertagen, an denen die Gefahr besteht, dass der sommerliche Wärmeschutz nicht eingehalten werden kann, liegt die Beleuchtungsstärke um ein Vielfaches höher.
Hier kann bei einer aktivierten Verschattung auch die erforderliche Beleuchtungsstärke erreicht werden, ohne dass eine zusätzliche künstliche Beleuchtung zum Einsatz kommen muss, wie etwa bei einer Sonnenschutzverglasung.
Mit- statt gegeneinander – Tageslichtoptimierte Architektur im Einklang mit technischen Anforderungen
Fünf Fragen an Ulrich Koch, Geschäftsführer des Fachverbands Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR)
Herr Koch, seit Anfang des Jahres sind Sie Geschäftsführer des FVLR. Welche Themen standen in den „ersten 100 Tagen“ Ihrer Amtszeit auf dem Programm?
Andere als ursprünglich geplant. Coronabedingt rückten die Umgewöhnung auf die Homeoffice-Situation, die Normungsarbeit auf Abstand und viele andere strukturelle Veränderungen in den Vordergrund. Der FVLR war für das mobile Arbeiten zum Glück schon gewappnet und durch die vorangegangenen Monate unter Corona-Bedingungen gut eingespielt. Aber auch in Themenkomplexen wie beispielsweise der Tageslichtversorgung oder der Arbeitssicherheit auf dem Dach kamen durch Corona andere Schwerpunkte für uns zum Vorschein.
Vor Ihrer Tätigkeit beim FVLR waren Sie beruflich beim Unternehmen Essmann Gebäudetechnik (seit 2016 Teil der Kingspan Gruppe) aktiv. Bedeutet also: Mit den Themen „Licht und Luft“ beschäftigen Sie sich seit mittlerweile 40 Jahren. Welche maßgeblichen Impulse haben diese beiden „Welten“ im Rückblick erfahren?
Ich kann es auch kaum glauben, dass ich mich schon mehr als die Hälfte meines Lebens mit diesen Themen beschäftige. Eine der wichtigsten Veränderungen findet sich sicherlich im Bereich der Planung von Rauchabzugsanlagen. Konzepte und die Ausführungsplanung für Entrauchungsanlagen wurden „damals“ in Abstimmung mit der Feuerwehr und häufig mithilfe eines Gutachters durch den Anlagenhersteller oder -errichter erstellt. Sie waren dann Bestandteil der Baugenehmigung und wurden meist auch dementsprechend ausgeführt. Heutzutage ist vieles durch Normen, Richtlinien oder gesetzliche Vorgaben geregelt. Zudem liegen für die meisten Bauvorhaben Brandschutzkonzepte vor. Die Erfahrung zeigt, dass in der heutigen Zeit trotz oder vielleicht gerade bedingt durch die vielen Vorgaben mehr Fragen bei der Ausführung entstehen und ungeklärt bleiben als noch zu früheren Zeiten.