Wartung durch Experten
Bisher erfolgt die Wartung im ersten Jahr alle sechs Monate durch einen ausgewiesenen Experten. Funktionieren die Klappen auch nach der zweiten Wartung anstandslos, ist eine Inspektion nur noch einmal jährlich nötig. In einer für 2016 geplanten Änderung der Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie (M-LüAR) ist sogar geplant, die Wartungsintervalle auf sechs Jahre hochzusetzen, um Brandschutzkonzepte in Zukunft auch für Wohnhäuser attraktiver zu machen und damit den Brandschutz allgemein zu erhöhen. Darüber hinaus ist beim Federrücklaufantrieb eine Fernwartung der Brandschutzklappen möglich.
Brandschutzklappe vielseitig einsetzbar
Die Schutzvorrichtungen können auf oder unter der Decke, in Massivwänden sowie in einer Trockenbauwand mit Hilfe eines Einschubsets eingebaut werden und sind in den Nenngrößen DN 100 bis 355 erhältlich. Einsetzbar ist das feuerbeständige Bauteil in Zu- und Abluftsystemen mit und ohne Wärmerückgewinnung, ebenso in allen Anlagen nach DIN 1946-6 sowie bei Leitungsendungen mit einseitigem Abdeckgitter. Da sich durch den freien Querschnitt kein sicherheitsrelevantes Bauteil im mittigen Luftstrom befindet, kann die Brandschutzklappe auch für die Abluft von Laboren, in denen die Arbeitsplatzgrenzwerte nach TRGS 900 eingehalten werden, für Zuluft zu Laboren und für Laborluft, welche mittels Luftwäscher gereinigt wurde und somit keine aggressiven Stoffe enthält, verwendet werden.