Ein kritischer Punkt bei der Planung und Ausführung von Brandschutzabschottungen sind die zu beachtenden Abstandsregeln. Der Nullabstand bedeutet in der Regel, dass diese Abschottung ohne jeden Abstand zu anderen Abschottungen / Bauteilöffnungen montiert werden kann oder dass mit der Abschottung der kleinstmögliche Abstand realisierbar ist. Dennoch muss für die projektspezifische Situation ein bauaufsichtlicher Nachweis (abZ, abP) erbracht werden.