BIM

Rahmenbedingungen für integrale Planungsmethoden

Dienstag, 04.09.2018

Die folgenden Teile der VDI 2552 wurden bereits erarbeitet:

  • Blatt 2, Begriffe (Entwurf Juni 2018): Die einheitliche Verwendung von Begriffen – beim Beuth Verlag vorbestellbar.
  • Blatt 3, Modellbasierte Mengenermittlung zur Kostenplanung, Terminplanung, Vergabe und Abrechnung (Weißdruck, Mai 2018)
  • Blatt 5, Datenmanagement (Entwurf Oktober 2017): Vorgehensweisen zur Organisation, Strukturierung, Zusammenführung, Verteilung, Verwaltung und Archivierung von digitalen Daten. BIM wird dabei auch als Managementansatz zur integralen modellbasierten Projektabwicklung angesehen.
  • Blatt 8.1, Qualifikationen – Basiskenntnisse (Entwurf, Dezember 2017): Qualitätssicherung von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.

Leiter des VDI Koordinierungskreises BIM ist Prof. Dipl.-Ing. Rasso Steinmann vom Institut für angewandte Bauinformatik an der Hochschule München. Neben der VDI 2552 gibt es noch weitere VDI-Richtlinien, die Bezug auf BIM nehmen und fortgeschrieben oder entwickelt werden müssen:

  • VDI 2553 – Lean Construction (Entwurf, Dezember 2017): Ansatz für eine wirtschaftlichere und kooperative Abwicklung von Bauprojekten – Adaption des anderweitig schon praktizierten Lean Managements auf das Bauwesen.
  • VDI 3805 – Produktdatenaustausch in der Technischen Gebäudeausrüstung: Großteile werden derzeit überprüft, liegen als Entwurf oder als Projekt vor.
  • VDI 6027 – Anforderungen an den Datenaustausch von CAD- Systemen: Beide Teile der Richtlinie werden derzeit kontrolliert.
  • VDI 6201 – Softwaregestützte Tragwerksberechnung: Blatt 1 (Ausgabedatum Dezember 2015) gilt, Blatt 2 (Ausgabedatum Juni 2017) ist ein Entwurf.

Die Organisation buildingSMART e.V. unterstützt die Standardisierungsprozesse. Darüber hinaus bietet sie eine Zertifizierung an, die die korrekte Umsetzung der MVDs (Model View Definitions) aus der ISO 12006 in die Schnittstellen "Industry Foundation Classes" (IFC, ISO 16739) der BIM-Softwaresysteme prüft. Die Initiative der Bau- und Immobilienbranche planen-bauen 4.0 – Gesellschaft zur Digitalisierung des Planens, Bauens und Betreibens mbH koordiniert wiederum die Akteure auf nationaler Ebene und kümmert sich ebenfalls um eine Vertretung Deutschlands in den internationalen Gremien. Sie stellt mit Dr. Thomas Liebich den Obmann des interdisziplinären DIN-Ausschusses zu BIM und finanziert das von Deutschland übernommene Sekretariat des CEN/TC 442/WG 2 "Information Exchanges".

Grafische Übersicht der Ergebnisse der Online-Umfrage des Arbeitskreises 01
Quelle: DIN Deutsches Institut für Normung e.V.
Ergebnisse der Online-Umfrage des Arbeitskreises 01 "Strategie", ein Unterausschuss des Arbeitsausschusses "BIM – Building Information Modeling", beim DIN.

BIM-Leitfäden und praxistaugliches Arbeiten

In Deutschland soll der flächendeckende Einsatz von BIM vorangetrieben werden. Dafür hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) bereits 2013 einen BIM-Leitfaden herausgegeben. Er zeigt Anwendungsszenarien für Großprojekte und wie BIM in kleinen und mittleren Unternehmen und Projekten eingesetzt werden kann. Auch im VDI Handbuch über die Richtlinienreihe 2552 sind Grundlagen zum Aufbau, den Prozessen und der Integration von BIM erfasst.

Beim Einsatz von BIM sollte der Stufenplan "Digitales Planen und Bauen" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zu Grunde liegen. Er gilt zwar in erster Linie für Infrastrukturprojekte, kann aber auch in anderen Bereichen als Vorbild dienen. Hier ist zu Beginn vom Bauherrn die "Auftraggeber-Informations-Anforderung" (AIA) vorzulegen, bei der der Architekt beraten kann. Darauf aufbauend erstellt das Planungsteam den "BIM-Abwicklungs-Plan" (BAP). Da jedes Vorhaben individuelle Maßarbeit ist, sind beide projektspezifisch aufzusetzen und anzuwenden.

Dabei stellt die Vereinbarung von BIM-Leistungen besondere Anforderungen: Einerseits ist die Methode noch nicht im Markt etabliert, was eine detailliertere Beschreibung der Leistungsinhalte erforderlich macht. Andererseits können die angestrebten, kooperativen Prozesse nur mit einheitlich verabredeten, verbindlichen Standards für alle Projektbeteiligten erfolgen. Dafür müssen die etablierten Muster für Einzelvertragslösungen ergänzt werden: In rechtlicher Hinsicht, zum Beispiel durch "Besondere Vertragsbedingungen BIM" (BIM-BVB), technisch durch eine verbindliche AIA sowie einen individuellen BAP. Alle Dokumente sollten zu den Projektverträgen gehören, da sie in der Praxis die gemeinsame Arbeitsbasis bilden.

Von Bettina Gehbauer-Schumacher
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Mittwoch, 30.10.2024

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