Lüftung, Begrünung und vor allem Photovoltaik (PV): Dachflächen haben sich in den letzten Jahren zu echten Nutzflächen entwickelt.
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Rauch- und Wärmeabzug richtig planen
Herausforderung: Photovoltaik?
Dienstag, 30.08.2022
Damit die gemeinsame Nutzung, vor allem vor dem Hintergrund der kommenden Solarpflicht, auf gesicherten Grundlagen basiert, müssen die Fachdisziplinen mehr denn je frühzeitig bei der Konzeption zusammenarbeiten. Denn integrale Planung muss sich nicht immer auf ein komplettes Gebäude beziehen. Bereits bei der Ausführungsplanung einer Dachfläche insbesondere im industriellen Bereich wird es immer wichtiger, diese Flächen in ihrer Gesamtheit zu betrachten.
Auf den ersten Blick scheinen bei der Planung großer Dachflächen für ein Industriegebäude oder auch für Verkaufs- oder Versammlungsstätten die Anforderungen bezüglich Witterungsschutz durch die Dachabdichtung sowie für die erforderliche Wärmedämmung im Vordergrund zu stehen. In Abhängigkeit zur späteren Nutzung des Gebäudes sind aber bereits bei der Konzeption des Daches außerdem unterschiedliche Brandschutz-Anforderungen zu berücksichtigen.
Bereits seit vielen Jahrzehnten werden in die Dachflächen Tageslichtöffnungen, wie Lichtkuppeln, Lichtbänder oder Flachdachfenster, integriert. Diese Öffnungen haben bei entsprechender Planung einen hohen Anteil an der Energieeffizienz eines Gebäudes. Durch sie werden Energiekosten für die Beleuchtung eingespart. Zusätzlich trägt im Heizfall der solare Wärmegewinn dazu bei, die erforderliche Heizwärme zu reduzieren. Gleichzeitig können die Lichtkuppeln oder Lichtbänder neben ihrer Funktion als Tageslichtöffnungen als „ausschmelzende Wärmeabzugsflächen“ zur thermischen Entlastung eines Gebäudes im Brandfall zum Einsatz kommen. Je nach späterer Nutzung eines Gebäudes sind diese Wärmeabzugsflächen eine wichtige Grundlage, dass die heute für moderne Produktionsanlagen erforderlichen Gebäudeabmessungen überhaupt errichtet werden können und gleichzeitig die Anforderungen der Bauordnungen erfüllen.
Werden die Lichtkuppeln, Lichtbänder oder Flachdachfenster mit geeigneten Öffnungseinrichtungen ausgestattet, können sie auch zur Be- und Entlüftung sowie als natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG) verwendet werden.
Diese stellen einen weiteren wichtigen Beitrag zur Sicherheit des Gebäudes im Brandfall dar. Sie unterstützen die Feuerwehr bei ihren Löscharbeiten, ermöglichen die sichere Nutzung von Flucht- und Rettungswegen und haben einen entscheidenden Beitrag beim Sachschutz. Über die Schutzziele des Baurechts und den Personenschutz hinaus ist gerade der Sachschutz – der Schutz der Produktionseinrichtungen, Rohstoffe, Halb- und Fertigwaren – elementar für den Fortbestand eines Unternehmens nach einem Brand.
Solarpflicht in manchen Bundesländern
Eine neue Herausforderung liegt in der Entwicklung der letzten Jahre begründet: Dachflächen von Industriegebäuden, Verkaufs- oder Versammlungsstätten haben sich zu echten Nutzflächen entwickelt. Auf ihnen werden Lüftungs- und Klimaanlagen aufgestellt, immer häufiger werden sie als begrünte Flächen ausgeführt und zusätzlich kommt (in einigen Bundesländern bereits verbindlich eingeführt, in anderen in Vorbereitung) die Solarpflicht hinzu. Diese gesetzlichen Vorgaben zum Einbau von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf Neu- und auch Bestandsgebäuden stellen einen wichtigen Beitrag zum Ausbau und zur Nutzung der regenerativen Sonnenenergie dar. Die gemeinsame Nutzung der Dachflächen sollte natürlich auf gesicherten Grundlagen basieren. Die sichere Funktion der teilweise bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Komponenten, wie beispielsweise die natürlichen Rauchabzugsgeräte, muss sichergestellt sein. Daher wird es zukünftig verstärkt erforderlich sein, dass die beteiligten Fachdisziplinen frühzeitig bei der Konzeption zusammenarbeiten.
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