Am Freitag den 2. Februar 2018 fand ein Treffen beim Umweltbundesamt in Dessau statt, das auf Betreiben der "Bonner Stimme" (BIV, VDKF und ZVKKW) angesetzt wurde. Dabei wurde die aktuelle Kältemittelsituation vor dem Hintergrund der F-Gase-Verordnung mit allen Marktbeteiligten und der Politik diskutiert. Zahlreiche Verbände verständigten sich vor dem Treffen auf eine gemeinsame Position, die sie im folgenden Positionspapier darlegen.
Verbändeposition zum F-Gas-Phase-down
Dienstag, 06.02.2018
Die unterzeichnenden Verbände befürworten ausdrücklich alle Bemühungen, den weltweiten Treibhausgas-Ausstoß nachhaltig zu reduzieren. Die von uns vertretenen Branchen tragen durch effiziente Lösungen und die Bereitstellung erneuerbarer Energien wesentlich zu den Zielen des globalen Klimaschutzes bei.
Insbesondere unterstützen sie den europäischen Mechanismus zur F-Gas-Reduzierung, der in der betreffenden Verordnung EU 517/2014 implementiert wurde. Gleichwohl müssen ungewollte volkswirtschaftliche und klimapolitische Kollateralschäden vermieden werden. Ein Ausfall von Einrichtungen der Grundversorgung oder kritischen Infrastrukturen darf ebenso wenig in Kauf genommen werden wie das Ausweichen der Kunden auf klimaschädliche Alternativen.
Die F-Gase-Verordnung stellt nicht zuletzt auch einen Eingriff in das Marktgefüge zuungunsten der Kältemittelnachfrager und deren Kunden dar und ist für die betroffenen Branchen mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Auf die zu erwartenden Auswirkungen haben sich die Branchen zwar nach bestem Wissen vorbereitet. So wurden umfangreiche Schulungs- und Entwicklungsmaßnahmen unternommen, um den Phase-down umzusetzen. Diese Bemühungen finden ihre Grenzen jedoch in der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Anlagenbetreiber, technischen Einschränkungen bei Bestandsanlagen und teilweise schwierigen Rahmenbedingungen, die mit den inzwischen fast unumgänglich gewordenen brennbaren Kältemitteln einhergehen. Letzteres betrifft insbesondere die geltenden Normen und Gebäuderegeln, die deren Einsatz derzeit noch einschränken oder gänzlich verhindern1.
Marktentwicklung seit 2017
Die Entwicklungen in den letzten Monaten waren in ihrer Rasanz und in ihrem Ausmaß so nicht absehbar und haben daher viele Unternehmen überrollt. So sind die Preise für die wichtigsten marktgängigen Kältemittel offiziellen Erhebungen im Auftrag der EU-Kommission zufolge zwischen dem I. und dem III. Quartal 2017 um den Faktor 2 bis 5 gestiegen.
Angesichts der Tatsache, dass die 2017 verfügbare Quotenmenge von 93 Prozent der Baseline prinzipiell ausreichend sein sollte, sind diese Preissteigerungen für viele Unternehmen nicht vorhersehbar gewesen.
Weitaus gravierender ist jedoch, dass es zu zeitweisen Versorgungsengpässen gekommen ist. Dies betrifft nicht nur Hoch-GWP-Kältemittel wie R404A oder R507, sondern es steht z.B. auch R134a nicht immer in ausreichender Menge zur Verfügung. Dies ist nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Ländern zu beobachten
Von dieser plötzlichen Entwicklung sind insbesondere kleinere und mittlere Servicebetriebe betroffen, die mit teils gravierenden Beschaffungsproblemen konfrontiert werden. Mittelbar werden auch die Anlagenbetreiber in Mitleidenschaft gezogen, die deutlich gestiegene Servicekosten schultern müssen bzw. deren Anlagen nur verzögert gewartet werden können. Dazu zählen nicht zuletzt Einrichtungen der allgemeinen Versorgung und kritische Infrastrukturen, z.B. Kühlhäuser und Supermärkte sowie Krankenhäuser und Blutbanken.
Ausweichoptionen
Ein Ziel der F-Gase-Verordnung ist es, die Entwicklung und den Einsatz von Kältemitteln mit niedrigem GWP voranzutreiben. Die Umstellung des Marktes kann jedoch nur in einem längeren Zeitrahmen erfolgen.
Viele der heute im Einsatz befindlichen Anlagen haben noch eine Lebensdauer von vielen Jahren vor sich, teilweise wurden sie deutlich vor der Verabschiedung der F-Gase-Verordnung errichtet. Bei Service und Wartung dieser Anlagen kann eine Nachbefüllung von neuem Kältemittel notwendig sein.
Die simple Nutzung eines anderen Kältemittels (Drop-in) ist in vielen Fällen nicht möglich, da die Systemkomponenten nicht entsprechend optimiert werden können. Die Folge eines solchen Drop-ins wären veränderte Einsatzgrenzen, schlechtere Anlageneffizienz und im schlimmsten Fall der Ausfall der Anlage. Dies wäre dem Anlagenbetreiber aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar, ebenso wenig wie ein Austausch der Anlage vor dem Ende ihrer Lebenszeit.