Das Abschottungssystem "Kombischott ZZ-Steine 200 BDS-N" des Brandschutzspezialisten Zapp-Zimmermann bietet jetzt noch mehr Einsatzmöglichkeiten.
Zapp-Zimmermann: Abschottungssystem mit neuer Zulassung
Montag, 17.12.2018
Dank der neuen, erweiterten allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ)/allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) Z-19.15-1182 werden die Einsatzmöglichkeiten des Abschottungssystems "Kombischott ZZ-Steine 200 BDS-N" noch umfangreicher. So kann das System nun auch für die Abschottung von brennbaren Kunststoffrohren mit einem Durchmesser von maximal 160 mm sowie von mit "FOAMGLAS" isolierten, nicht brennbaren Rohren, von Elektroinstallationsrohren als Bündel und von Hohlleiterkabeln wichtiger Hersteller eingesetzt werden. Ab sofort zugelassen ist auch die kombinierte Verarbeitung des Systems "Kombischott ZZ-Steine 200 BDS-N" mit dem Brandschutzschaum "ZZ 330" ("ZZ-Brandschutzschaum 2K NE").
Zulassung für Kabel von RFS und CommScope
Zu den neu zugelassenen Anwendungsbereichen gehört auch die Abschottung von Hochfrequenzkoaxialkabeln bis zu einer Größe von 2-1/4“ der Hersteller RFS und CommScope. Besteht der innere Leiter dieser Kabel allerdings aus einem Kupferrohr, so werden sie aus Sicht des Brandschutzes als Hohlleiterkabel definiert und müssen separat geprüft werden. Die Abschottung wird ohne zusätzliche Maßnahmen wie den Einsatz einer Brandschutzbandage oder einen Brandschutzanstrich erreicht, selbst wenn die Kabel im Nullabstand verlegt werden.
Schneller Baufortschritt im System
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/allgemeine Bauartgenehmigung für "Kombischott ZZ-Steine 200 BDS-N" gilt für Abschottungen in Massivwänden und -decken, leichten Trennwänden, Wänden aus Gips-Wandbauplatten und PRIOWALL-Wandkonstruktionen. Hierbei dürfen die Brandschutzsteine ab sofort stets mit dem Brandschutzschaum "ZZ 330" kombiniert werden.
Weiterführende Informationen: https://www.z-z.de/